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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09   

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https://dejure.org/2009,117166
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09 (https://dejure.org/2009,117166)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.10.2009 - L 1 KR 210/09 (https://dejure.org/2009,117166)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - L 1 KR 210/09 (https://dejure.org/2009,117166)
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  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09
    Das BSG hat insoweit bereits entschieden, dass ein Versicherter auch eine bereits begonnenen kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich bei einem anderen zugelassenen Zahnarzt fortsetzen muss (BSGE 77, 227, 229 ff = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 S. 12 f; Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 39/06 Rdnr.19).

    Die Fortsetzung einer bereits begonnenen und auch wesentlich fortgeschrittenen Behandlung bei einem zugelassenen Zahnarzt ist dem Versicherten grundsätzlich zumutbar (BSGE 77, 227, 229).

    Wie das BSG ausgeführt hat, kann eine Behandlung in bestimmten Stadien ohne wesentliche Nachteile unterbrochen werden, so dass dem Versicherten genügend Zeit bleibt, einen neuen Zahnarzt zu wählen oder eine Entscheidung der Kasse einzuholen (BSGE 77, 227, 232).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 39/06 R

    Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09
    Nur wenn das der Fall ist und die Krankenkassen keine Behandlungsalternativen aufzeigen können, kann dem Versicherten ein Anspruch nach § 13 Abs. 2 SGB V zustehen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 Ka 39/06 R Rdnr. 31).

    Das BSG hat insoweit bereits entschieden, dass ein Versicherter auch eine bereits begonnenen kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich bei einem anderen zugelassenen Zahnarzt fortsetzen muss (BSGE 77, 227, 229 ff = SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 S. 12 f; Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 39/06 Rdnr.19).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09
    Der Versicherte, der nicht zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch nehmen will, ist vorher gehalten, sich bei seiner Krankenkasse nach den in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen des vertragsärztlichen Systems zu erkundigen, um so seiner Krankenkasse Gelegenheit zu geben, ihm Behandlungsalternativen aufzuzeigen (st. Rechtspr.: BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rdnr. 11; BSG, aaO., Rdnr. 29.) Das SG hat insoweit zu Recht estgestellt, dass der Kläger der Beklagten die Rechnung des Kieferorthopäden K. erst nach Inanspruchnahme der Leistung übersandt hat und sie mit dem Leistungsbegehren vorher nicht befasst war.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 1 KR 210/09
    (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - B 6 KA 37/06 R Rdnr. 18).
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